Wie wird die Pflegebedürftigkeit betrachtet?
Für die Feststellung des Pflegegrades ist entscheidend, wie selbstständig eine Person im Alltag und bei der Lebensbewältigung ist bzw. inwieweit Abhängigkeit von der Unterstützung durch andere besteht. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff bezieht körperliche, psychische und geistige Funktionen ein.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Wie selbstständig ist der Mensch bei der Bewältigung seines Alltags? Was kann er alleine und wobei ist er auf die Unterstützung durch andere Personen angewiesen? Dazu werden seine Fähigkeiten umfassend in allen Lebensbereichen betrachtet.
Die Selbständigkeit und Fähigkeiten werden in folgenden Bereichen bewertet:
1. Mobilität:
Hier geht es um Ihre Beweglichkeit. Wie selbstständig können Sie aus dem Bett bzw. von einem Stuhl aufstehen, Treppen steigen oder sich in Ihrer Wohnung bewegen?
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
Dieses Modul berücksichtigt die Bereiche Verstehen und Reden. Wie gut können Sie sich orientieren, Dinge merken oder Risiken und Gefahren erkennen?
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Der MDK-Gutachter macht sich ein Bild davon, inwieweit Sie Ihr Verhalten und Handeln aktiv steuern können. Er fragt danach, ob Sie nachts häufig
unruhig sind, sich anderen gegenüber aggressiv verhalten oder sich selbst Schaden zufügen.
4. Selbstversorgung:
Bei der Selbstversorgung geht es um wichtige Handlungen im Alltag. Wie selbstständig können Sie sich waschen, essen und anziehen?
5. Umgang mit krankheits-/ therapiebedingten Anforderungen:
Der Gutachter möchte wissen, wie selbstständig Sie die Krankheit und die damit einhergehende Therapie bewältigen können und ob Sie dabei aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen
Unterstützung benötigen. Können Sie Ihre Medikamente selbstständig einnehmen? Brauchen Sie Hilfe beim Verbandswechsel oder der Blutzuckermessung?
6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte:
In Bezug auf die Gestaltung Ihres Alltaglebens geht es darum, wie selbstständig Sie Ihren Tagesablauf gestalten können und ob Sie dabei aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen Unterstützung benötigen. Können Sie für sich geeignete Beschäftigungen auswählen und auch praktisch durchführen? Können Sie über den Tag hinaus planen und soziale Kontakte aufrechterhalten?
Die Module 1 bis 6 entscheiden über die Zuordnung zu einem Pflegegrad.
Wie wird der Pflegegrad bestimmt?
Die Gutachter nehmen auf, wie selbstständig die Person in den sechs verschiedenen Bereichen ist und inwieweit sie abhängig ist von der Unterstützung anderer. Die Ergebnisse der einzelnen Bereiche werden dann gemäß den gesetzlichen Vorgaben unterschiedlich gewichtet. Daraus ergibt sich eine Gesamtbewertung. Auf dieser Basis erfolgt die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade.
10% Mobilität
15% Kognitive und kommunikative Fähigkeiten/Verhaltensweisen und deren Problemlagen
40% Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung etc.)
20% Umgang mit krankheitspezifischen/therapiebedingten Anforderungen
15% Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor und wie viele Pflegegrade gibt es?
Es werden nur Einschränkungen der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten bewertet, die voraussichtlich für mindestens sechs Monate anhalten. Vorübergehende Einschränkungen, wie sie etwa bei einer akuten Erkrankung auftreten, fließen nicht in die Bewertung ein.
Der Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt sich wie folgt:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
Die Pflege wird durch einen Angehörigen durchgeführt.
Die Pflege wird durch einen Pflegedienst und einen Angehörigen durchgeführt.