ACVILA Ambulanter Pflegedienst & Heimbeatmungsservice
ACVILAAmbulanter Pflegedienst& Heimbeatmungsservice

Pflegegeld

Da mancher selbst darüber entscheiden will, wie und von wem er gepflegt werden möchte, gibt es die Möglichkeit, Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z. B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Eine vorgeschriebene regelmäßige pflegefachliche Beratung soll helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den Pflegenden Hilfestellung zu geben.

 

Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

 

Regelmäßige Beratungseinsätze bei Pflegegeldbezug

 

Wer muss und wer kann Beratungseinsätze in Anspruch nehmen?

 

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegrade 2 und 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegrade 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.

 

Der Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Er kann von zugelassenen Pflegediensten und von neutralen und unabhängigen Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz, die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt sind, durchgeführt werden, aber auch von den Pflegeberaterinnen und -beratern der Pflegekassen.

Druckversion | Sitemap
© Acvila Ambulanter Pflegedienst